Die Mietwohnungen, Zweizimmer- oder Dreizimmerwohnungen, werden normalerweise wòchentlich vermietet.
Die Vermietung beginnt Samstags nach 14 Uhr und endet den folgenden Samstag um 10 Uhr. Um diese Zeit miissen die Zimmer frei von Personen und Sachen iiberlassen werden.
Die Miete beinhaltet:
> die Bett- und Badewasche;
> die Zimmerheizung und den Stromverbrauch;
> das Farhfernsehen;
> vorgeheizte unter Verschluss Schrankchen fìir die Schischuhe, die Schi und snowboards;
> die Endreinigungskosten.
Nach Anfrage kann man folgendes ausmieten:
> weitere Wàschewechsel;
> einen Parkplatz im Untergeschoss.
Bei der Vormerkung muss der 20 % der Wochenmiete angezahlt werden.
Wenigstens 15 Tage vor dem Anfang der Vermietung muss der Restbetrag eingezahlt werden.
Wenn der Mieter, nach der Vormerkung, auf die Vermietung verzichtet, das heiBt den Restbetrag der Miete wenigstens 15 Tage vor dem Beginn der Miete nicht mehr einzahlt, wird die Anzahlung eingezogen und die Buchung aufgehoben.
Am Anfang der Miete muss man fur die Mietwohnung eine Kaution von 250 Euro in
Bargeld einzahlen. Diese Einzahlung wird am Abreisetag wieder zuriickerstattet, abziiglich eventueller Riickzahlung fìir Schaden oder Fehlendem.
Es ist nicht erlaubt Tiere zu halten.
Es ist strengstens verboten die Schischuhe, die Schi oder snowboards in die Mietwohnung einzufuhren: es gibt einen eigens dazu bestimmten Raum im Erdgeschoss mit vorgeheizten unter Verschluss Schrankchen, die in der Miete beinhaltet sind.
Im Erdgeschoss befindet si eh ein Wascheraum mit Waschmaschine und Trockner mit Einwurfsmiinzen.
Der Ab fall muss in die eigens dazu bestimmte Mulltonne abgesetzt werden.
In die Mietwohnungen diirfen nicht mehr Personen als die Anzahl der verfugbaren Betten eintreten.
Es ist verboten Làrm zu machen und auf j eden Fall die Ruhe der anderen Mieter zu stòren.
Es ist verboten Flaschen oder Sachen auf die Fensterbanke oder auf den Balkon verlassen.
Die Kunden miissen die Wohnungen, die Wohneinrichtung und die Ausstattung so gut wie mòglich bewahren und sind verantwortlich ftir Schaden, die sie anbringen, und/oder far Fehlendes.
Die Kunden sind verpflichtet, zu die Wohnungen, die Baderàume, die
Elektrohaushaltsgeràte, die Geschirre nach guten Regeln des Betragen gewòhnlich reinigen.
Im Falle, dass die obengenannten Anweisungen nicht respektiert werden, hat der Vermieter das Recht die Vermietung zu unterbrechen, ohne dem nichteinhaltenden Mieter etwas zu schulden.